Im Sinne eines respektvollen Miteinanders bitten wir weiters um Einhaltung unten angeführter Richtlinien. Bei Nichteinhaltung behält sich der Golf & Country Club Brunn vor, Hunde von der Teilnahme an Golfrunden auszuschließen.
Kotsackerln sind eine unverzichtbare Ausrüstung und das verlässliche Beseitigen der „Hundespuren“ absolute Pflicht. Jeder Hundebesitzer muss ausreichend Kotsackerln mit sich führen, um jede Verunreinigung des Hundes sofort sachgerecht entfernen zu können. Dies gilt für jeden Bereich des Platzes.
Das Betreten der Biotope, Grüns, Abschläge sowie Bereiche mit Neuanpflanzungen und der Bunker ist für Hunde strengstens verboten!
Hunde müssen am gesamten Golfplatz inkl. Clubhaus (also auch Range und Übungsanlagen) immer und ausschließlich an der Leine gehalten werden. Die Leine muss so am Golfbag fixiert sein, dass sie sich nicht lösen und der Hund das Bag auch nicht umwerfen kann.
Der Hundebesitzer muss sich vor der Runde vergewissern, dass die Gesundheit des Hundes nicht unter den Temperaturen leidet, und er/sie ausreichend Wasser mit sich führt.
Der Hundebesitzer hat dafür zu sorgen, dass andere Golfer*innen nicht durch Hundegebell gestört werden. Sollte es zu einer Störung kommen, ist im Wiederholungsfall bei einer neuerlichen Störung das Spiel zu unterbrechen und darf nicht mit dem Hund fortgesetzt werden.
Der Hundebesitzer garantiert, dass der Hund versichert, ordnungsgemäß bei der Heimatgemeinde angemeldet und gegen sämtliche Krankheiten, insbesondere Tollwut, geimpft ist.
Der Hundebesitzer hat auch ohne Verschulden jeden vom Hund verursachten Schaden zu ersetzen.
Das Mitnehmen von Hunden gilt bis zum sofortigen Widerruf durch den Golfclub.